Anmeldung ist ab 4. Dezember 2026 möglich
Diese Veranstaltung ist Teil von zwei aufeinander aufbauenden Bestandteilen. Die erste Veranstaltung beinhaltet eine theoretische Einführung in die gesetzlichen Grundlagen sowie Erläuterungen zur Ursache und Prävention von Gefahrenquellen im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen. Die Teilnahme an beiden Terminen (Theorie und Praxis je ein Termin) ist obligatorisch und berechtigt gemäß Vorgaben des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers GUV-SI 8041 Holz zum Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen in der Schule.
In dieser Fortbildung wird ein praktischer Teil absolviert. Beim Herstellen eines Produktes wírd der sichere Umgang mit folgenden Holzbearbeitungsmaschinen geübt: Formatkreissäge, Abrichthobel, Dickenhobel, Bandsäge, Pendelsäge, Ständerbohrmaschine, Handkreissäge, Stichsäge und Bandschleifmaschine.
06.03.2027
08:00 - 16:00 Uhr
Schongauer Straße 2, HandWERK gemeinnützige GmbH