Teilnahmebedingungen für Fortbildungs- und Beratungsleistungen des Landesinstitut für Schule (LIS) der Freien Hansestadt Bremen

1. Angebote für das Personal aus Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)
(1) Die Teilnahme an Fortbildungs- und Beratungsangeboten des LIS ist für das Personal aus Schulen der Freien Hansestadt Bremen sowie für Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege in der Regel kostenfrei. Personal, das bei Dritten angestellt ist und in Schulen oder in Kindertageseinrichtungen Leistungen erbringt, ist im Sinne dieser Teilnahmebedingungen dem fest angestellten Personal der Freien Hansestadt Bremen gleichgestellt.
(2) Für Veranstaltungen, die auf Empfehlung des LIS oder des Referenten bzw. der Referentin in einem externen Tagungshaus durchgeführt werden, sind die Reise- und ggf. Übernachtungskosten durch die Teilnehmenden zu tragen. Sollten sich einzelne teilnahmeinteressierte Personen mit einer Kostenübernahme nicht einverstanden erklären können, wird vom LIS ein kostenfreier Seminarort festgelegt.
(3) Für einzelne, spezielle Maßnahmen, die von Kooperationspartnern in deren finanzieller Verantwortung durchgeführt werden, können Teilnahmebeiträge durch den jeweiligen Kooperationspartner erhoben werden. Die Höhe des Teilnahmebeitrages wird in dem jeweiligen Veranstaltungsangebot ausgewiesen. Das Entgelt ist in diesen Fällen an den Veranstalter zu zahlen.
(4) Für individuelle Beratungsleistungen (z.B. Einzelberatung oder -supervision), behält sich das LIS vor, Teilnahmeentgelte zu erheben, wenn die Kosten der Leistung aus Gründen, die das LIS nicht zu verantworten hat, einen angemessenen Umfang überschreiten sollten. Das zu erhebende Teilnahmeentgelt orientiert sich am anliegenden Entgeltverzeichnis.

2. Angebote für Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
(1) Die Nutzung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten des LIS als schul- oder einrichtungsbezogene Maßnahmen sind für Schulen der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege in der Regel kostenfrei.
(2) Für Veranstaltungen, die auf Wunsch der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege als Auftraggeber oder auf Empfehlung des Referenten bzw. der Referentin in einem externen Tagungshaus durchgeführt werden, werden die Reise- und ggf. Übernachtungskosten durch die Schulen oder Einrichtungen der frühkindlichen Bildung getragen.
(3) Wenn das LIS externe Referent:innen, Berater:innen, Trainer:innen an die Schulen vermittelt, sind deren Kosten von der Schule oder Einrichtung der frühkindlichen Bildung zu tragen.

3. Angebote für Schulen des Magistrats Bremerhaven
(1) Die Nutzung von Fortbildungs- und Beratungsleistungen des LIS als schulbezogene Maßnahmen für die Schulen des Magistrats Bremerhaven oder als zentrale Fortbildungsveranstaltung für das Lehrerfortbildungsinstitut sind in der Regel kostenpflichtig.
(2) Das LIS behält sich vor, das jeweilige Kostenangebot auf der Basis des Entgeltverzeichnisses oder nach kostenrechnerischen Kriterien zu erstellen.

4. betr. Personen, die nicht Bedienstete an öffentlichen Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sind
(1) Andere Personen, insbesondere Teilnehmende sonstiger Bildungseinrichtungen oder von Schulen in freier Trägerschaft oder aus anderen Bundesländern sind in den Veranstaltungen des LIS grundsätzlich herzlich willkommen.
(2) Für die Teilnahme an den Fortbildungs- und Beratungsleistungen wird ein Entgelt enthoben (vgl. anliegendes Entgeltverzeichnis). Das Entgelt wird in der Kursausschreibung auf fortbildung.lis.bremen.de mitgeteilt. Mit der Annahme des Seminarplatzangebotes wird ein Leistungsvertrag geschlossen, der zur Zahlung des in der Seminarplatzzusage ausgewiesenen Entgeltes verpflichtet.
(3) Da die Seminarplätze vorrangig für das pädagogische Personal der Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie der Einrichtungen der frühkindlichen Bildung vorgehalten werden, behalten wir uns ein Widerrufsrecht für den Fall vor, dass ein Platz an die vorgenannte Zielgruppe vergeben werden muss.
(4) Für Veranstaltungen, die in einem externen Tagungshaus durchgeführt werden, sind die Reise- und ggf. Übernachtungskosten durch die Teilnehmenden zu tragen.

5. betr. sonstige (Bildungs-)Einrichtungen
(1) Das LIS bietet gern auch sonstigen (Bildungs-)Einrichtungen seine Leistungen an.
(2) Für die Durchführung von Veranstaltungen in bzw. für sonstige (Bildungs-) Einrichtungen sind die Kosten durch die Einrichtung zu tragen (vgl. anliegendes Entgeltverzeichnis). Hierzu zählen auch die ggf. anfallenden Reise- und Übernachtungskosten für die Referent/innen.

6. Erhebung von Entgelten
(1) Zur Zahlung der Entgelte ist diejenige teilnehmende Person verpflichtet, die sich rechtsverbindlich zu einer Veranstaltung angemeldet hat oder sich von einem Dritten hat anmelden lassen. Dies gilt auch bei einmaliger Teilnahme an Veranstaltungsreihen.
(2) Für die unter 5. bezeichneten Maßnahmen ist diejenige Einrichtung zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet, die rechtsverbindlich mit dem LIS eine entsprechende Fortbildungs- oder Beratungsleistung vereinbart hat auf der Grundlage eines Qualifizierungsvertrages.
(3) Die volle Zahlungspflicht entsteht auch dadurch, dass eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer ohne Anmeldung die Qualifizierungsleistung in Anspruch nimmt.

7. Entgelte
(1) Die Entgelte werden auf der Grundlage der im anliegenden Entgeltverzeichnis ausgewiesenen Entgeltsätze berechnet und erhoben. Die Entgelthöhe für die Besetzung eines Seminarplatzes, für eine individuelle Beratung oder für die Durchführung eines kompletten Seminars wird in der Kursausschreibung oder auf Nachfrage mitgeteilt und mit der schriftlichen Teilnahmezusage verbindlich bestätigt. Der damit geschlossene Leistungsvertrag kann nach den Regelungen in Ziffer 8 aufgelöst werden.
(2) Das Entgelt nach Absatz 1 kann im Falle von besonderen, vom Standardseminar abweichenden Veranstaltungsformaten (z.B. Fachtage, Kongresse, Messen, modularisierte Qualifizierungsprogramme) unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand der Qualifizierungsmaßnahme pauschal festgelegt werden.
(3) Das Entgelt nach Absatz 1 kann aus besonderem Grund durch das LIS höher oder geringer festgesetzt werden. Ein besonderer Grund liegt z. B. bei Abweichung der Honorarhöhe einer extern beauftragten Referentin bzw. eines Referenten gegenüber der nach den Regelungen des Absatzes 1 kalkulierten Honorarhöhe vor.
(4) Ist der nachträgliche Eintritt in eine Veranstaltung sinnvoll und organisatorisch möglich, ist nur das anteilige Entgelt für die besuchten Veranstaltungsstunden zu zahlen.

8. Kostenfreie Stornierung bei Rücktritt von der Teilnahme
(1) Der Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung ist schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zu erklären.
(2) Der kostenfreie Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis zum Tag vor dem angekündigten Termin möglich. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt oder bei einem Fernbleiben von der Veranstaltung wird das in der Kursausschreibung genannte Entgelt in Rechnung gestellt.
(3) Diese Stornierungsregelungen gelten nicht für Vereinbarungen zur Durchführung kompletter Seminare.

9. Entgeltermäßigungen
(1) Findet eine Veranstaltung aus vom LIS zu vertretenden Gründen nicht, nur teilweise oder in einer gegenüber der Ankündigung wesentlich veränderten Form statt, werden evtl. bereits gezahlte Entgelte erstattet. Der Wechsel der Person der Kurs- oder Seminarleitung ist keine wesentliche Änderung im Sinne dieser Regelung.
(2) In begründeten Einzelfällen kann das LIS von den vorstehenden Regelungen abweichend nach pflichtgemäßem Ermessen niedrigere Entgelte bewilligen.

10. Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen treten am 29.06.2026 in Kraft.  
Entgeltverzeichnis für Fortbildungs- und Beratungsleistungen
des Landesinstituts für Schule

Entgeltverzeichnis für Fortbildungs- und Beratungsleistungen des Landesinstituts für Schule

1. Entgelte für Fortbildungs- und Beratungsleistungen für Einzelteilnehmerinnen und Einzelteilnehmer in zentral ausgeschriebenen Seminaren
Ziffer 100 Seminar- und Beratungsstunde zu 60 min. bei Inanspruchnahme eines Seminarplatzes in einer zentralen Fortbildungsveranstaltung € 12,00

2. Entgelte für Fortbildungs- und Beratungsleistungen für schulinterne Qualifizierungsleistungen und individuellen Beratungen von Einzelpersonen
Ziffer 200 Seminar- und Beratungsstunde zu 60 min. inkl. Vor- und Nachbereitungsaufwand bei Bestellung eines Seminars € 100,00
Ziffer 201 Seminar- und Beratungsstunde zu 60 min. ohne Vor- und Nachbereitungsaufwand bei Bestellung eines Seminars € 85,00
Ziffer 202 Arbeitsstunde zur Vor- und Nachbereitung bei Bestellung von Qualifizierungs- und Beratungsleistungen zu 60 min. € 85,00
Ziffer 203 Einzelsupervision je Beratungsstunde zu 60 min. € 120,00

3. Auslagen
Ziffer 300 Verauslagte Reise- und Übernachtungskosten aufwandsbezogen nach den Vorschriften des Bremischen Reisekostengesetzes